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POLITIK DER GLEICHBERECHTIGUNG UND CHANCENGLEICHHEIT

Engagement für Chancengleichheit

Wir sind dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Chancengleichheit für die Beschäftigten verpflichtet. Wir lehnen jede Form von weniger günstiger Behandlung oder finanzieller Belohnung durch direkte oder indirekte Diskriminierung, Belästigung, Schikanierung von Mitarbeitern oder Bewerbern aufgrund von Alter, Rasse, religiöser Überzeugung, politischer Meinung, Glauben, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, Nationalität, Familien-/Elternstatus, Schwangerschaft oder Mutterschaft, Geschlechtsumwandlung, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Behinderung ab und lehnen jede Form von weniger günstiger Behandlung aus diesen Gründen ab.
Wir erkennen unsere gesetzlichen Verpflichtungen zur Beseitigung der Diskriminierung aus den oben genannten Gründen und zur Beseitigung der Diskriminierung bei der Entlohnung von Männern und Frauen, die die gleiche oder eine ähnliche oder gleichwertige Arbeit verrichten, an.

Arbeitsbedingungen

Arbeitsbedingungen: Sie sind persönlich dafür verantwortlich, die Prinzipien der Gleichberechtigung und Chancengleichheit sowie die Harmonie zwischen den Kulturen einzuhalten. Wir werden die Chancengleichheit in unserem Unternehmen aktiv fördern, um zu gewährleisten, dass jeder Einzelne eine faire und gerechte Behandlung erhält, die seinen entsprechenden Qualifikationen, potenziellen Fähigkeiten und Fertigkeiten entspricht. Die Mitarbeiter werden auf der Grundlage objektiver Kriterien rekrutiert und ausgewählt, befördert und ausgebildet. Sexuelle, rassistische und andere Formen der Belästigung werden nicht toleriert. Wir werden ungerechtfertigtes diskriminierendes Verhalten eines Mitarbeiters als Disziplinarvergehen behandeln.

Maßnahmen zur Überwachung und Überprüfung

Wir werden unsere Richtlinien regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass wir eine wirksame Politik der Chancengleichheit verfolgen.

Beschwerde- und Disziplinarverfahren

Wir stellen sicher, dass jeder Mitarbeiter, der sich ungerecht behandelt oder direkt oder indirekt ungerechter Diskriminierung/Belästigung ausgesetzt fühlt, die Angelegenheit im Rahmen des entsprechenden Beschwerdeverfahrens zur Sprache bringen kann, wobei alle Anstrengungen unternommen werden, um eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen. Jeder Mitarbeiter, der eine Beschwerde wegen ungerechter Diskriminierung/Belästigung einreicht, wird vor jeglicher Schikanierung in irgendeiner Form geschützt.

Weiterbildung

Wir werden auf der Grundlage von Verdiensten und Fähigkeiten ausbilden, entwickeln und fördern und alle Mitarbeiter und Bewerber objektiv ermutigen.

Rehabilitierung von Straftätern

Wir werden niemanden diskriminieren, dessen Strafe nach dem Gesetz zur Rehabilitierung von Straftätern von 1974 bereits aufgehoben ist.

Gleiches Entgelt

Männer und Frauen haben das Recht auf gleiches Entgelt ohne geschlechtsspezifische Diskriminierung. Dieses Recht ist vertraglich festgelegt und nach britischem Recht einklagbar.

Es werden alle angemessenen Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass männliche und weibliche Mitarbeiter für die gleiche und für als gleichwertig eingestufte Arbeit gleich bezahlt werden.

Belästigung am Arbeitsplatz

Belästigung ist unerwünschtes und unwillkommenes Verhalten am Arbeitsplatz, das die Würde des Empfängers nachteilig beeinflusst. Wenn ein solches Verhalten durch Geschlecht, sexuelle Orientierung, Familienstand, Rasse, Hautfarbe, nationale oder ethnische Herkunft, Nationalität, Alter oder Behinderung motiviert ist, stellt es ebenfalls eine Verletzung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz dar.

Wir setzen uns dafür ein, dass keine Belästigung oder Viktimisierung am Arbeitsplatz, aus welchen Gründen auch immer, übersehen oder geduldet wird. Ein solches Verhalten kann von extremen Formen wie Gewalt oder Mobbing bis hin zu weniger offensichtlichen Handlungen wie Witzen und der Verhöhnung von Kollegen oder unterstellten Mitarbeitern reichen.

Ein Verhalten wird zu einer Belästigung, wenn es fortbesteht, nachdem der Empfänger deutlich gemacht hat, dass es als beleidigend angesehen wird, obwohl eine einzige beleidigende Handlung auf eine Belästigung hinauslaufen kann, wenn sie so schwerwiegend ist, dass sie offensichtlich beleidigend für den Empfänger ist.

Jede Form von Belästigung ist eine potentielle Disziplinarangelegenheit.

Belästigung am Arbeitsplatz durch Dritte

Belästigung durch Dritte kann auftreten, wenn ein Mitarbeiter sich über Belästigung durch eine Person beschwert, die kein Mitarbeiter ist, oder wenn ein Mitarbeiter einen Kunden oder Auftraggeber belästigt.

Wenn Sie von jemandem belästigt werden, dem Sie bei Ihrer Arbeit begegnen, ist es sehr wichtig, dass Sie Ihren Vorgesetzten so schnell wie möglich darauf aufmerksam machen, denn wir können nichts unternehmen, um dies zu verhindern, wenn wir nicht darüber informiert werden. Wir werden alle angemessenen Schritte unternehmen, um dieses Verhalten zu verhindern.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung ist eine besondere Form der Belästigung. Es handelt sich um ein Verhalten bei der Arbeit, das von einem anderen Mitarbeiter oder einer Gruppe von Mitarbeitern auf einen Mitarbeiter gerichtet ist, das sexueller Natur ist oder auf dem Geschlecht einer Person beruht und das für den Empfänger als unwillkommen oder beleidigend angesehen wird.

Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Art von Verhalten, die als sexuelle Belästigung angesehen werden kann:

  1. unerwünschter körperlicher Kontakt oder ein Verhalten, das einschüchternd oder körperlich oder verbal missbräuchlich ist. Belästigung kann auch non-verbal sein, z.B. durch Starren oder Gesten;
  2. Andeutungen, dass sexuelle Gefälligkeiten die Karriere einer Person fördern oder dass eine Verweigerung diese behindern könnte;
  3. sexuelle Annäherungsversuche, Vorschläge, Suggestionen oder Druck für sexuelle Aktivitäten am Arbeitsplatz oder außerhalb des Arbeitsplatzes;
  4. herabsetzende oder erniedrigende Bemerkungen aufgrund des Geschlechts oder die Zurschaustellung von sexuell eindeutigem Material am Arbeitsplatz.

Sexuelle Belästigung ist eine Verweigerung der Chancengleichheit am Arbeitsplatz und hat die Wirkung, dass der belästigte Mitarbeiter beleidigt und erniedrigt wird.

Rassistische Diskriminierung

Rassistische Belästigung ist eine besondere Form der Belästigung. Es handelt sich um ein Verhalten bei der Arbeit, das von einem anderen Mitarbeiter oder einer Gruppe von Mitarbeitern gegen einen Mitarbeiter gerichtet ist, das rassistischer Natur ist oder auf der Rasse, Hautfarbe oder Herkunft einer Person beruht und das als unwillkommen oder beleidigend für den Empfänger angesehen wird.
Im Folgenden sind Beispiele aufgeführt, die veranschaulichen, welche Art von Verhalten als rassistische Belästigung angesehen werden kann:

  1. Witze über die Rasse.
  2. Beleidigende Namen.
  3. Verweise auf Personen durch beleidigende rassistische Beschreibungen.
  4. Verbale oder körperliche Misshandlungen aufgrund der Rasse oder Hautfarbe einer Person.
  5. Schädigendes Verhalten aufgrund der Rasse einer Person.
  6. Chancenverweigerung aufgrund der Rasse.

Diese Richtlinie gilt für verbale und physische Handlungen sowie für jede andere Form der Kommunikation, einschließlich elektronischer Kommunikation wie Textnachrichten, E-Mails und Faxe sowie für schriftliche Mitteilungen.

Beschwerden über Diskriminierung/Belästigung

Wenn Sie glauben, dass Sie Opfer von Diskriminierung/Belästigung sind, sollten Sie eine formelle Beschwerde einreichen. Je nach der Schwere der Anschuldigung kann der mutmaßliche Mitarbeiter während der Untersuchung der Angelegenheit suspendiert werden. Je nach der Tragweite der Anschuldigung kann eine Suspendierung erfolgen.

Ziel ist es durchweg, die Beschwerde über Belästigung sensibel, unparteiisch, effektiv und schnell zu lösen.

Kein Mitarbeiter wird viktimisiert, wenn er eine Beschwerde wegen Belästigung vorbringt oder sie bekräftigt oder unterstützt - selbst wenn der Beschwerde nicht stattgegeben wird -, vorausgesetzt, die Handlung wurde in gutem Glauben vorgenommen.

Altersdiskriminierung

Diskriminierung oder Belästigung aus Gründen des Alters durch Arbeitgeber ist in den Bereichen Einstellung, Beförderung und Ausbildung verboten. Es kann direkte und indirekte Diskriminierung aufgrund des Alters geben.

Es ist unrechtmäßig, wenn ein Arbeitgeber eine Person bei der Festlegung, wem eine Beschäftigung angeboten werden soll, bei den Bedingungen, zu denen dieser Person eine Beschäftigung angeboten wird, und durch die Ablehnung oder bewusste Nichtbereitstellung einer Beschäftigung diskriminiert.

Ebenso ist es unrechtmäßig, wenn ein Arbeitgeber diese Person bei den Beschäftigungsbedingungen; den Möglichkeiten für eine Beförderung, eine Versetzung, eine Ausbildung oder den Erhalt anderer Vergünstigungen; durch die Verweigerung oder absichtliche Unterlassung dieser Chancen; oder durch die Entlassung oder anderweitige Benachteiligung dieser Person diskriminiert.

Es gibt bestimmte Umstände, unter denen einige der Bestimmungen in Bezug auf tatsächliche berufliche Anforderungen der Beschäftigung nicht anwendbar sind.