Optoma erweiterte Lampengarantie auf 3 Jahre
Dieses Dokument beschreibt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der erweiterten Lampengarantie über 3 Jahre von Optoma, die für einen Optoma Projektor, der in den folgenden Ländern verkauft wurde, erhältlich ist: Großbritannien, Deutschland, Dänemark, Österreich, Frankreich, Benelux, Spanien, Portugal, Italien, Schweiz, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Ungarn, Schweden, Norwegen, Finnland, Ukraine, Weißrussland, Russland, Türkei und Südafrika.
Für Optoma Produkte, die außerhalb dieser Regionen erworben wurden, gilt diese Garantie nicht.
Die Optoma Deutschland GmbH und angegliederte Unternehmen (zusammenfassend als „Optoma“ bezeichnet) bietet Ihnen als Händler zum Weiterverkauf die erweiterte Optoma Lampengarantie von 3 Jahren oder 2500 Stunden („Lampengarantie“) an, je nachdem welche Bedingung zuerst eintrifft, um eine austauschbare Hochdruckgasentladungslampe („Lampe“) eines Endkunden, die in einem Optoma Projektor ("Projektor") verbaut war, zu ersetzen.
Diese Lampengarantie ist ausschließlich gültig für Lampen mit vollständigem Ausfall und ist nicht anwendbar bei Abnutzung durch normalen Gebrauch wie zum Beispiel verringerte Helligkeit im Laufe der Zeit.
Diese Garantie gilt für Optoma Projektoren mit einer Lampenleistung von bis zu 280 Watt und ist begrenzt auf 2500 Stunden oder 3 Jahre, je nachdem was zuerst eintrifft. Bitte beachten Sie, dass die Lampen für eine Lebensdauer von mehr als 3 Jahren entwickelt wurden. Diese wird erreicht, wenn der Projektor nicht zu lange ohne Unterbrechung betrieben wird und die angegebenen Lampenstunden nicht signifikant überschritten werden. Eine Liste der Modelle, welche unter diese Garantie fallen, ist auf der Garantieseite im Support Bereich der Optoma Webseite abrufbar.
Optoma garantiert, dass für den Zeitraum der Lampengarantie Optoma oder ein Optoma autorisierter Service-Partner Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist unentgeltlich durch Reparatur beseitigt oder, falls es nach Optoma Ermessen nötig ist, die Lampe entsprechend dieser Lampengarantie zu ersetzen (soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht). Diese Lampengarantie ist nur in dem Land gültig und durchzusetzen, in dem Sie die Lampengarantie erworben haben, vorausgesetzt dass Optoma den Verkauf der Lampengarantie für dieses Land vorgesehen hat und sich diese nur auf die von Optoma oder einem autorisierten Händler angebotene Lampengarantie bezieht. Optoma wird jeden berechtigten Anspruch so schnell wie möglich im Rahmen der Betriebsabläufe bearbeiten. Optoma ist nicht verantwortlich oder haftbar für Verluste, daraus folgende oder andere, die auf jegliche Weise durch eine Verzögerung oder anderes Verschulden, durch den Ersatz der Lampe im Rahmen dieser Lampengarantie verursacht wurde.
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Garantiezeit**
Die Lampengarantie beginnt ab dem Kaufdatum des Projektors durch den ersten Endanwender. Die Lampengarantie umfasst 3 Jahre oder 2500 Stunden, je nachdem welche Bedingung zuerst eintrifft.
Optoma behält sich das Recht vor den Anspruch des Käufers aus dieser Lampengarantie auf einen Lampenwechsel zu beschränken.
Diese Lampengarantie ersetzt alle Bestimmungen zur Lampengarantie oder Garantiezeit der Optoma Herstellergarantie des ursprünglichen Optoma Projektors. Der Zeitraum dieser Lampengarantie ist nicht zusätzlich zu der ursprünglichen Garantiezeit.
Die Dauer der Lampengarantie wird durch Folgendes nicht verlängert oder erneuert:
- Weiterverkauf; oder
- Eine von Optoma zugelassene Reparatur; oder
- Einen von Optoma zugelassenen Ersatz des Projektors.
Aktivierung der Lampengarantie
Die Lampengarantie muss aktiviert werden bevor sie gilt. Der Kauf der Lampengarantie aktiviert nicht automatisch die Lampengarantie; die Aktivierung ist ein zusätzlicher Prozess. Zur Aktivierung der Garantie nutzen Sie den Support-Bereich auf unserer Webseite.
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Inanspruchnahme des Garantie-Services
Zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der Lampengarantie müssen Sie einen von Optoma autorisierten Service-Partner über das vorliegende Problem der Lampe innerhalb eines (1) Monats nach Entdecken des Mangels und unter allen Umständen vor Ablauf der Garantiezeit informieren. Zur Benachrichtigung eines Optoma autorisierten Service-Partners verwenden Sie bitte die Kontaktdetails der Optoma Service-Center im Support-Bereich auf unserer Webseite.
Bei Inanspruchnahme der Lampengarantie müssen Sie bitte Folgendes bereithalten::
- Den Projektor, die defekte Lampe und die zu dem Projektor zugehörige Garantiekarte
- Den Originalkaufbeleg der Lampengarantie und des Projektors, welche klar erkenntlich den Namen und die Adresse des Händlers, das Datum und den Ort des Erwerbs, die Produktbezeichnung und Seriennummer von sowohl Lampe als auch Projektor zeigen.
Sollte Optoma im Rahmen der Garantie einem Lampenwechsel zustimmen, erhalten Sie von Optoma eine Return Material Authorisation (RMA) Nummer und ein RMA-Formular. Bitte reichen Sie das Formular korrekt und vollständig ausgefüllt bei einem Optoma autorisierten Service-Center ein. Eine Übersicht der Optoma autorisierten Service-Center finden Sie im Support-Bereich auf unserer Webseite.
Bitte senden Sie den Projektor und die Lampe in der Originalverpackung oder einer äquivalenten Verpackung unter Zahlung der Versandkosten zurück an Optoma. Versichern Sie den Versand oder Sie übernehmen das Risiko der Beschädigung oder den Verlust des Paketes während des Versands. Nach Erhalt wird Optoma die defekte Lampe testen und, wenn sie als fehlerhaft beurteilt wird, sie umweltgerecht entsorgen und eine neue Lampe kostenfrei an Sie zurücksenden.
Was wird nicht abgedeckt?
- Die erweiterte Lampengarantie umfasst nicht a) Defekte aus unsachgemäßer Handhabung (einschließlich und ohne Beschränkung, Schäden durch scharfe Gegenstände, Biegen, Druck und Fallenlassen etc.), oder b) Schäden oder Mängel verursacht durch Missbrauch des Projektors, einschließlich Nutzung im Widerspruch zur Gebrauchsanweisung, die von Optoma bereitgestellt wird (z.B. in dem Benutzerhandbuch des Projektors) und/oder c) sonstige Ereignisse, die nicht im zumutbaren Einflussbereich von Optoma liegen.
- Die Lampengarantie ist nicht durchsetzbar, wenn das Produkt von einem nicht autorisierten Service-Center geöffnet, modifiziert oder repariert wurde, wenn es unter Verwendung von nicht autorisierten Ersatzteilen repariert wurde oder, wenn die Seriennummer des Produkts oder der Datumscode des Projektor-Zubehörs entfernt, ausradiert, durchgestrichen, verändert oder in jedweder Form unleserlich gemacht wurde. Dies festzustellen liegt ausschließlich im Ermessen von Optoma.
- Die Lampengarantie ist nicht durchsetzbar, wenn das Produkt Feuchtigkeit oder extremen Temperatur- oder Umgebungsbedingungen oder abrupten Schwankungen dieser Bedingungen ausgesetzt war und eine Korrosion, Oxidation, Auslaufen von Flüssigkeiten oder ein Einfluss chemischer Produkte feststellbar ist.
- Die Lampengarantie ist nicht durchsetzbar, wenn der Projektor übermäßig beansprucht wurde: Für einen Projektor gilt der Betrieb für eine Gesamtdauer von 6 Stunden innerhalb einer Zeitspanne von 24 Stunden als normale Nutzung. Eine Nutzung von mehr als 6 Stunden innerhalb einer Zeitspanne von 24 Stunden ist nicht von der Lampengarantie abgedeckt. Einige Projektoren sind mit einer „24/7“ Garantie gekennzeichnet. Diese Projektoren sind von der Lampengarantie ausgenommen.
- Die Lampengarantie ist nicht durchsetzbar, wenn der Projektor in einer übermäßig verschmutzten oder staubigen Umgebung betrieben wird, oder aufgrund mangelnder Wartung die Luftzufuhr beschränkt ist.
- Die Lampengarantie ist nicht durchsetzbar, wenn der Projektor unsachgemäß ausgeschaltet wurde.
- Die Lampengarantie ist nicht durchsetzbar, wenn der Schaden durch Fahrlässigkeit oder Nichtdurchführung von entsprechenden Wartungen durch den Käufer, seinem Kunden oder dem Endverbraucher verursacht wurde. Des Weiteren im Falle von höherer Gewalt, Naturereignissen oder beim Transport verursachten Schäden.
Weitere wichtige Hinweise:
Alle Teile des Produkts oder von sonstigen Einrichtungen, die Optoma ausgetauscht hat, gehen in das Eigentum von Optoma über. Sofern Optoma festgestellt, dass das Produkt nicht unter die Bestimmungen dieser beschränkten Gewährleistung fällt, behalten sich Optoma und seine autorisierten Serviceunternehmen das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
Gesetzliche Rechte – Optoma macht keine anderen Lampengewährleistungen oder -garantien als oben explizit angegeben. Diese Lampengarantie ersetzt alle vorher gegebenen Lampengarantien soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Entbehrt es einer maßgeblichen Gesetzgebung, stellt diese Lampengarantie das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gegenüber Optoma bzw. einem der verbundenen Unternehmen dar.
Diese Lampengarantie beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Rechte und / oder die Rechte aus Verträgen, die der Endanwender mit Optoma und / oder einem Verkäufer abgeschlossen hat.
Optoma ist nicht verantwortlich oder haftbar für Schäden an Projektor, Software, Server, Website oder anderer Störungen oder Schäden irgendwelcher Art die den Kunden daran hindern an der Lampengarantie teilzunehmen.
Optoma wird sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten an den Data Protection ACT 1989 halten. Bitte beachten Sie, dass Optoma Sie bei der elektronischen Registrierung um die Erlaubnis fragt ihre Daten für Marketingzwecke nutzen zu dürfen.
Optoma behält sich das Recht vor, zu prüfen, ob die Bedingungen für Ansprüche auf Gewährleistung erfüllt sind und kann dazu weitere Informationen oder Belege anfordern.
Optoma behält sich das Recht vor den Anspruch auf die Lampengarantie nach eigenem Ermessen zu Entscheiden. Diese Entscheidung von Optoma ist endgültig.
Der Benutzer wird darauf hingewiesen, dass Projektorlampen als Verbrauchsmaterial eingestuft werden. Optoma gibt keine Garantie dafür, dass die zu erwartende Lebensdauer immer erreicht wird.
halten. Bitte beachten Sie, dass Optoma Sie bei der elektronischen Registrierung um die Erlaubnis fragt ihre Daten für Marketingzwecke nutzen zu dürfen.
Optoma behält sich das Recht vor, zu prüfen, ob die Bedingungen für Ansprüche auf Gewährleistung erfüllt sind und kann dazu weitere Informationen oder Belege anfordern.
Optoma behält sich das Recht vor den Anspruch auf die Lampengarantie nach eigenem Ermessen zu Entscheiden. Diese Entscheidung von Optoma ist endgültig.
Der Benutzer wird darauf hingewiesen, dass Projektorlampen als Verbrauchsmaterial eingestuft werden. Optoma gibt keine Garantie dafür, dass die zu erwartende Lebensdauer immer erreicht wird.
Haftungsbeschränkung - Es gilt als selbstverständlich und vereinbart, dass Optomas Haftung, ob sie auf den Vertrag, unerlaubte Handlung, Gewährleistung, Fahrlässigkeit oder Sonstiges zurückzuführen ist, in keinem Fall den vom Käufer gezahlten Kaufpreis übersteigen darf. Optoma haftet in keinem Fall für Neben-, Folge- oder mittelbare Schäden, entgangene Gewinne, entgangene Einkünfte oder Zinsen. Optoma haftet gemäß dieser Gewährleisung maximal bis zur Höhe des Kaufpreises des Produkts.
Abtreten von Gewährleistungsansprüchen – Sollte ein Projektor mit der verbundenen Lampengarantie durch den ursprünglichen Eigentümer weiterverkauft werden, so kann die verbleibende Gewährleistungszeit auf den neuen Eigentümer übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Originalkaufbelege zum Nachweis der noch bestehenden Gewährleistungszeit an den neuen Eigentümer weitergegeben werden